Schadensschutz & Haftung

Professionelle Film- und Videotechnik hat einen hohen Wert und wird in Produktionen oft unter anspruchsvollen Bedingungen eingesetzt. Damit Mietvorgänge für beide Seiten planbar bleiben, sind Schadensschutz und Haftung bei FFV.rent klar geregelt.

Diese Seite erklärt in verständlicher Form, wie die Schadensschutz-Pauschale, eigene Versicherungsnachweise und die Verantwortung während der Mietdauer bei FFV.rent grundsätzlich organisiert sind.

Stand: 08.07.2026

Hinweis zur Umstellung: Der bisherige Versicherungsanteil wird künftig als Schadensschutz-Pauschale bezeichnet. Gleichzeitig wird die Pauschale gestaffelt berechnet, damit kleine Zubehörbuchungen nicht unverhältnismäßig belastet werden und größere Standardmieten fair kalkulierbar bleiben.

Schadensschutz-Pauschale bei FFV.rent

Für viele Mietvorgänge kann eine Schadensschutz-Pauschale über FFV.rent berechnet werden. Sie dient dazu, das Risiko bei versehentlichen Schäden im normalen, freigegebenen Gebrauch planbarer zu machen.

Die Schadensschutz-Pauschale ist keine eigenständige Equipmentversicherung des Mieters und ersetzt keine eigene Produktions-, Haftpflicht- oder Equipmentversicherung. Verbindlich sind immer die Regelungen in unseren AGB, im jeweiligen Mietvertrag und in der Buchungsbestätigung.

Im Schadensfall kann eine Selbstbeteiligung gelten. Die konkrete Höhe und die Bedingungen richten sich nach Umfang, Wert und Einsatzbereich des gemieteten Equipments.

Gestaffelte Berechnung

Damit kleine Buchungen nicht unverhältnismäßig teuer werden und größere Mietpakete fair kalkulierbar bleiben, wird die Schadensschutz-Pauschale mit Mindestbetrag und degressiver Staffelung berechnet.

BereichMietwert nettoBerechnung
Mindestbetragbis ca. 35,71 €2,50 € netto
Regulärer Bereich35,72 € bis 150,00 €7 % des Mietwerts
Degressiver Bereich I150,01 € bis 500,00 €7 % auf die ersten 150 €, danach 5 % auf den weiteren Mietwert
Degressiver Bereich IIab 500,01 €zusätzlich 3 % auf den Mietwert über 500 €
Obergrenzebei hohen Standardmietenmaximal 79,00 € netto

Beispiel: Bei einem Mietbetrag von 500 € beträgt die Schadensschutz-Pauschale 28 €. Bei einem Mietbetrag von 2.000 € beträgt sie 73 €. Bei größeren Standardmieten ist die Pauschale auf 79 € begrenzt.

Der genaue Betrag wird im Warenkorb beziehungsweise im Angebot automatisch berechnet. Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für Sonderfälle wie Drohnen, Fahrzeug-Rigs, Saugnapfhalterungen, Unterwasser-Einsatz, besonders risikoreiche Setups oder sehr hohe Warenwerte können abweichende Bedingungen gelten. In diesen Fällen prüfen wir die Miete individuell. Eine Kaution, ein eigener Versicherungsnachweis oder eine manuelle Freigabe kann erforderlich sein.

Eigene Versicherung

Alternativ kann eine eigene Versicherung für gemietete Film- und Videotechnik verwendet werden. In diesem Fall ist vor der Miete ein entsprechender Versicherungsnachweis erforderlich.

Wenn kein ausreichender Nachweis vorliegt oder wenn auf die Schadensschutz-Pauschale verzichtet wird, bleibt die volle Verantwortung für das gemietete Equipment während der gesamten Mietdauer beim Mieter.

Haftung während der Mietdauer

Während der Mietdauer liegt die Verantwortung für das Equipment beim Mieter. Dazu gehören insbesondere sorgfältiger Umgang, sichere Lagerung, sachgemäßer Transport und Schutz vor vermeidbaren Schäden.

Typische Schadensfälle können zum Beispiel sein:

  • Sturz oder mechanische Beschädigung
  • Transportschäden
  • Feuchtigkeit, Nässe oder Wettereinflüsse
  • Diebstahl oder Verlust
  • unsachgemäße Nutzung des Equipments
  • Einsatz außerhalb der freigegebenen Nutzung

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Umgang, nicht freigegebene Nutzung oder Verstöße gegen die Mietbedingungen können vom Schadenschutz ausgeschlossen sein.

Verhalten im Schadensfall

Sollte während der Mietdauer ein Schaden auftreten, muss FFV.rent so schnell wie möglich informiert werden. Eine schnelle und vollständige Meldung hilft, den Vorgang sauber zu klären.

  • Schaden möglichst sofort melden
  • Situation dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos und kurzer Beschreibung
  • betroffene Artikel nicht weiterverwenden, wenn dadurch Folgeschäden entstehen können
  • bei Diebstahl unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten

Wird ein Diebstahl nicht angezeigt oder ein Schaden verspätet gemeldet, kann dies die Bearbeitung erschweren und im Einzelfall als grob fahrlässiges Verhalten bewertet werden.

Kaution

Bei Erstbuchungen, hohen Warenwerten, besonderen Einsatzbedingungen oder kurzfristigen Anfragen kann eine Kaution verlangt werden. Bei bestehenden Kunden oder kleineren Mietvorgängen kann darauf im Einzelfall verzichtet werden.

Die Höhe einer möglichen Kaution richtet sich nach Umfang, Wert und Risikoprofil der gemieteten Technik.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite dient der Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich die Regelungen in unseren AGB sowie die jeweils getroffenen Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung.

Wenn du unsicher bist, welche Absicherung für deine Produktion sinnvoll ist, kannst du dich jederzeit über die Kontaktseite bei uns melden.